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BARRIEREFREIER ZUGANG IM INTERNET

MARKETING.TUMULT, BARRIEREFREIER ZUGANG IM INTERNET, ein freier Weg und eine Mauer mit geöffnetem Durchgang, Symbolik Titelbild Barrierefreiheit im Internet und Social Media
Ein grundlegendes Menschenrecht

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Zum Begriff Barrierefreiheit fallen den meisten von uns zunächst Aufzüge statt Treppen, Rampen statt Stufen oder sich automatisch öffnende Türen ein. Wo Orte, Räume oder Kommunikationsmittel nicht barrierefrei sind, bleibt Teilhabe am kulturellen und politischen Leben, an der Arbeitswelt und in der Freizeit verwehrt. Dies gilt auch für Selbstbestimmung und Leben im digitalen Raum. Doch noch immer ergeben sich für Menschen mit Beeinträchtigungen häufig Schwierigkeiten, auf Informationen aus dem World Wide Web zuzugreifen, da Websites oft eben nicht barrierefrei gestaltet sind.

Die digitale Barrierefreiheit wird von Website-Betreibern und Agenturen häufig unterschätzt. Sie ist jedoch ein grundlegendes Menschenrecht, das für jeden sicherstellt, uneingeschränkt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Dazu gehört eben auch der Zugang zu Online-Inhalten.

Die entsprechenden Technologien nutzen

Es stehen bereits etliche assistierende Technologien und Techniken zur Verfügung, die bei der Überwindung von Barrieren im Internet wertvolle Hilfe leisten können. So gibt es beispielsweise Screenreader, die den Inhalt von Websites vorlesen, oder Vergrößerungssoftware, die Texte und Bilder maximiert darstellen kann. Spezielle Tastaturen oder Mausersatzgeräte sind Menschen mit motorischen Beeinträchtigungen schon seit einigen Jahren bei der Bedienung von Websites behilflich.
Untertitel und Transkriptionen sind weitere Möglichkeiten, Hindernisse im Internet zu beseitigen. Für gehörlose oder schwerhörige Menschen sind untertitelte Videos oder Transkriptionen von Audioinhalten von großer Bedeutung. Auch für Nutzer mit kognitiven Beeinträchtigungen stellen Transkriptionen eine große Hilfe dar, da sie Inhalte noch einmal in schriftlicher Form zusammenfassen.

Inhalte verständlich aufbereiten

Ein wichtiger Aspekt bei der Gestaltung barrierefreier Websites sind die dort veröffentlichten Texte und ihre sprachliche und inhaltliche Struktur. Sie sollten einfach und verständlich geschrieben sein, um auch Menschen mit geringen Lese- und Schreibkompetenzen den Zugang zu Informationen zu erleichtern. Die
Verwendung von klaren und eindeutigen Formulierungen und die Strukturierung von Inhalten können helfen, die Zugänglichkeit zu verbessern. International vereinbarte Richtlinien geben die Maßstäbe vor.

Richtlinien und Gesetze greifen allmählich

Mittlerweile verlangen die Gesetzgebungen zahlreicher Länder die barrierefreie Gestaltung von Internetseiten. In Deutschland gibt es beispielsweise das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), das öffentliche Stellen und Institutionen vorschreibt, ihre Websites barrierefrei aufzubauen. Unternehmen und Organisationen orientieren sich inzwischen an diesen Grundsätzen, um möglichst vielen Menschen den Zugang zu Informationen zu ermöglichen. Die Europäische Union verabschiedete im Jahr 2019 die WCAG (Web Content Accessibility Guidelines), die öffentlichen Stellen EU-weit die barrierefreie Gestaltung ihrer Online-Auftritte vorschreiben. Sie basieren auf vier Prinzipien:

1. Wahrnehmbarkeit
Informationen und Bestandteile der Benutzerschnittstelle müssen den Benutzern so präsentiert werden, dass diese sie wahrnehmen können.

2. Bedienbarkeit
Bestandteile der Benutzerschnittstelle und Navigation müssen bedienbar sein.

3. Verständlichkeit
Informationen und Bedienung der Benutzerschnittstelle müssen verständlich sein.

4. Robustheit
Inhalte müssen robust genug sein, damit sie von einer großen Auswahl an Benutzeragenten einschließlich assistierender Techniken interpretiert werden können.

Um die genannten Kriterien zu erfüllen, wird das so genannte Mehr-Kanal-Prinzip angewendet. Wenn beispielsweise eine Internetseite ausschließlich mit einer Computer-Maus bedienbar ist, dann funktioniert das Angebot nicht im Sinne der WCAG. Dasselbe gilt, wenn Bilder nicht mit Alternativtexten versehen sind, oder Videos keine Untertitel haben. Auch rein visuelle Bezüge und Unterscheidungen widersprechen den Regeln, wenn besondere Hinweise im Text nur durch eine andere Schreibweise (kursiv, farblich hervorgehoben etc.) erkennbar sind.

Überprüfen von Websites auf Barrierefreiheit

Inzwischen gibt es verschiedene Werkzeuge, die Barrieren bei Websites aufdecken und beseitigen. Ein Beispiel dafür ist der WAVE-Validator, der überprüft, ob eine Website den Richtlinien der WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) entspricht. Aber auch eine manuelle Überprüfung durch Experten oder Nutzertests mit Menschen mit Beeinträchtigung können dabei hilfreich sein. Insgesamt ist die Gestaltung barrierefreier Websites ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass der Zugang zu Informationen im Internet für möglichst viele Menschen gewährleistet ist. Dabei geht es nicht nur um die Einhaltung von Gesetzen, sondern um ein grundlegendes Menschenrecht auf Zugriff zu Inhalten und Informationen. Die Nutzung der beschriebenen Möglichkeiten und die ständige fachliche Weiterbildung des Personals im Bereich Barrierefreiheit sollten daher gängige Praxis bzw. Grundvoraussetzung für die Macher von Websites sein.

Verfasst von: Ulrike Molitor

Cover: Envato / ©Sketchepedia

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